Studie: Zu wenig Zeit für Fachleute

Bundesministerien gewähren Verbänden oft nur wenige Tage, um Gesetzentwürfe zu beurteilen.

Die Bundesministerien räumen den Fachverbänden zu wenig Zeit ein, um zu Gesetzesentwürfen Stellung nehmen zu können. Das ist das Ergebnis einer Studie von Mehr Demokratie, FragDenStaat und Green Legal Impact, die die Daten der vergangenen und aktuellen Legislaturperiode auswertet.

„Verbände verfügen über wichtiges Expertenwissen über die Auswirkungen von Gesetzesänderungen“, sagt Oliver Wiedmann, Projektleiter bei Mehr Demokratie. Eine fachliche Bewertung der Gesetze sei aber nur möglich, wenn den Verbänden ausreichend Zeit bleibe. „Verbände sollten mindestens 20 Arbeitstage für eine sachgerechte Bewertung haben“, fordert Wiedmann.

Doch das ist oft nicht der Fall, wie die erhobenen Daten zeigen. Durchschnittlich wurde den Verbänden eine Frist von 15,4 Arbeitstagen eingeräumt. Bei knapp zwei Drittel der Fälle mussten die Verbände ihre Stellungnahme in weniger als 20 Arbeitstagen einreichen, in 18 Prozent der Fälle in fünf oder noch weniger Tagen. Wiedmann: „Manchmal sind es nur zwei Tage für teils sehr umfangreiche Gesetzentwürfe.“

Aktuell sind die Zeitfenster für die Verbändebeteiligung nicht gesetzlich geregelt. In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien (GGO) heißt es dazu, dass der Gesetzesentwurf den Verbänden „möglichst frühzeitig zuzuleiten“ ist. „Zeitpunkt, Umfang und Auswahl“ sind „dem Ermessen des federführenden Bundesministeriums überlassen”. Einzelne Ministerien verpflichten sich jedoch selbst zu einer Frist von mindestens 20 Arbeitstagen. Die Verfasser der Studie fordern eine Minimalfrist von 20 Arbeitstagen, geregelt in der GGO.

In der Praxis räumte lediglich das Justizministerium den Verbänden eine ausreichende Frist ein. Es gewährt den Verbänden durchschnittlich 23 Arbeitstage. Bei zwei Drittel seiner Gesetzesentwürfe setzte es 20 oder mehr Arbeitstage an.

Besonders schlecht schneiden in der Studie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit einer durchschnittlichen Frist von knapp fünf Arbeitstagen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit durchschnittlich knapp zwölf Arbeitstagen ab.

Insbesondere kritisiert die Studie die sehr knappen Fristen von maximal zwei Tagen. Dies war bei der Hälfte der Gesetzentwürfe des Bau-Ministeriums und bei einem Siebtel der Gesetzentwürfe des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums der Fall. 

Beim Klimaschutzgesetz hatten die Verbände weniger als zwei Arbeitstage Zeit. „Es wurde an einem Donnerstag um 18.28 Uhr verschickt mit einer Frist bis Montag, 10 Uhr“, kritisiert Marie Bohlmann von Green Legal Impact. 

Rund 17 Prozent der ausgewerteten Gesetzentwürfe hatten einen Umweltbezug. Die Fristen waren hier mit einer durchschnittlichen Frist von 12 Arbeitstagen besonders kurz. Bohlmann: „Das ist aus juristischer Perspektive besonders bedauerlich, denn bei Umweltgesetzen ist Deutschland sogar völkerrechtlich verpflichtet, ausreichende zeitliche Rahmen festzulegen.“ Gegen das Klimaschutzgesetz läuft aus diesem Grund aktuell eine Beschwerde vor dem Aarhus Convention Compliance Committee.

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Kontakt:
Anja Schuller, Pressesprecherin, Mehr Demokratie e.V.

Telefon: 030 420 823 69
E-Mail: presse@mehr-demokratie.de

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