Fachverband begrüßt ersten Schritt der Petitions-Reform

Beck: Das wichtigste Beteiligungs-Instrument auf Bundesebene wird aufgewertet.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ändert zum 1. Juli seine Verfahrensgrundsätze: Künftig reichen 30.000 statt, wie bisher, 50.000 Unterschriften, damit eine Petition zu einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss führt. Die Sammlungsfrist wurde von vier auf sechs Wochen verlängert.

Zudem muss der Petitionsausschuss eine Petition binnen zehn Sitzungswochen abschließend behandeln. Diese Frist wird erstmals konkret geregelt. Auch diskutiert der Bundestag eine Änderung der Geschäftsordnung mit dem Ziel, dass große Petitionen auch im Plenum behandelt werden können. Dazu erklärt Ralf-Uwe Beck, Bundessprecher des Fachverbands Mehr Demokratie:

Das Petitionswesen wird reformiert, die ersten Schritte gehen in die richtige Richtung: stärkere Einflussrechte für die Bürgerinnen und Bürger. Mehr Demokratie begrüßt das.

30.000 Unterschriften binnen sechs Wochen – das ist eine deutliche Erleichterung. Der Ausschuss verpflichtet sich, Petitionen nicht versauern zu lassen, er will sie zügig bearbeiten. Das sorgt für mehr Verlässlichkeit.

Mehr Demokratie hofft, dass der zweite Schritt noch in diesem Jahr erfolgt. Nun sollte das Reformboot in dem Fahrwasser bleiben und auch eine Behandlung im Plenum bei entsprechend höherer Hürde vorgesehen werden.

Es gibt auf Bundesebene keine direkte Demokratie, wie in den Ländern. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf.. Deshalb ist die Verbesserung des Petitionsrechts umso entscheidender: Das wichtigste Beteiligungsinstrument, das die Bürgerinnen und Bürger derzeit auf Bundesebene haben, wird gestärkt.“

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