Wahlrechtsreform – Nicht vor und nicht zurück

Die Reform des Bundeswahlrechts wird weiter auf die lange Bank geschoben. Wie die Aktuelle Stunde im Bundestag gestern (11. März) gezeigt hat, wird eine Reform in dieser Legislaturperiode immer unwahrscheinlicher. Schuld sind die unüberbrückbaren Differenzen der Parteien. Was ist der Stand der Dinge?

Ein Überblick von Politikwissenschaftlerin Sarah Krümpelmann.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) spricht von einer notwendigen Einigung bis Ende Januar 2021. Thomas Oppermann (SPD), Vizepräsident des Deutschen Bundestages, plädiert für eine Abstimmung ohne Fraktionszwang. Nachdem die Kommission von Schäuble gescheitert war, sind nun die Fraktionen am Zug.

Die Streitpunkte vorab:

  • Es gibt zu viele „echte Überhangmandate“, die durch mehr Sitze für andere Parteien ausgeglichen werden müssen.
  • Würde man diese Überhangmandate (mehr Direktmandate als Zweitstimmenanteil) zugunsten des Zweitstimmenanteils streichen, gäbe es „verwaiste Wahlkreise“, d.h. Wahlkreise ohne Direktkandidaten. Das untergräbt die Repräsentation der Wahlkreise im Bundestag.
  • Aber: Durch den Ausgleich von Überhangmandaten entstehen Mandate im BT, die nicht gewählt wurden.
  • Das derzeitige Wahlrecht ist zwar verfassungskonform, aber wie demokratisch, wenn es zu kompliziert für die Wähler ist zu verstehen, was ihre Stimme bewirkt

 

Gesetzesentwurf 1 (Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP)

  • Anteil der Direktmandate von 50% auf 40% reduzieren
  • Anzahl der Wahlkreise von 299 auf 250 reduzieren
  • Gesamtsitzzahl wird auf 630 erhöht
  • Parteiinterner Ausgleich: Überhangmandate (mehr Direktmandate als Zweitstimmenanteil im Bundesland) in der Länderverteilung werden mit Listenmandaten in anderen Bundesländern verrechnet
  • können Überhangmandate nicht mit Listenmandaten verrechnet werden (z.B. der CSU, die in keinem anderen Bundesland gewählt wird), muss der Bundestag entsprechend vergrößert werden
  • Vergrößerung als letztes Mittel
  • Vergrößerung unwahrscheinlich durch die verringerte Anzahl an Direktmandaten und erhöhter Anteil an Listenmandaten (40:60 statt 50:50)

Gesetzesentwurf 2 (SPD)

  • Deckelung: Obergrenze von 690 Sitzen
  • „Alle über die Obergrenze hinausgehenden Überhangmandate werden nicht mehr zugeteilt. Der Zweitstimmenproporz bleibt erhalten.“
  • Diese Übergangsregel bleibt bis zur neuen Gesetzgebung durch Reformkommissionsvorschlag in Kraft
  • Kommentar: Durch Streichung von Überhangmandaten entstehen sogenannte verwaiste Wahlkreise ohne Direktmandat
  • CDU/CSU spricht sich konsequent gegen Kappung überschüssiger Direktmandate aus

Vorschlag 3 Kein Gesetzesentwurf! (AfD)

  • Keine Reduzierung der Wahlkreise: Eine „Reduzierung der Wahlkreise (würde) einen erheblichen Eingriff in das bestehende Wahlrecht bedeuten mit der Folge von sehr großen Flächenwahlkreisen, welche das personale Element des Direktmandats kaum noch wirksam erscheinen lassen“
  • Spricht sich für Kappung von Überhangmandaten aus:
  • Eine Partei soll in einem Bundesland höchstens so viele Direktmandate erhalten, wie es dem Zweitstimmenanteil der Partei in dem Land entspricht
  • Diejenigen Bewerber für Direktmandate, welche die relativ schlechtesten Ergebnisse innerhalb ihrer Partei erzielt haben, erhalten kein Mandat
  • AfD hat keine Lösung für verwaiste Wahlkreise, begründet dies mit Verweis auf das Bundesverfassungsgericht: Gleichzeitig ist jedoch jeder Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes“ und repräsentiert nicht nur seinen Wahlkreis; sowie auf Einschätzung von Experten: „Das vom Gericht genannte Ziel einer hälftigen Besetzung der zu vergebenden Bundestagsmandate mit persönlich gewählten Abgeordneten ist jedenfalls nicht mit Verfassungsrang ausgestattet.“
  • Das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl soll durch die freie Listenwahl gestärkt werden. Die Möglichkeit für den Wähler, auf der Landesliste durch Vergabe mehrerer Zweitstimmen einzelne Kandidaten zu wählen, stärkt das personale Element der Verhältniswahl. Damit kann die Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste verändert werden
  • Die personalisierte Verhältniswahl wird von der AfD als Kompensation für die verwaisten Wahlkreise begründet

Alle anderen Parteien weisen den AfD-Vorstoß zurück. Der Linken-Wahlrechtsexperte Friedrich Straetmanns sagte dem Tagesspiegel, der Vorschlag „ist hanebüchen und erkennbar verfassungswidrig.“ Wer den Wahlkreis gewinnt, hat ein Direktmandat. Dieses Wahlangebot sollte eindeutig und nachvollziehbar sein.“ Der AfD-Vorschlag bringe aber einen „Unsicherheitsfaktor“ ins Wahlsystem. „Wenn nur die starken und nicht alle Wahlkreissieger ein Mandat erhalten, wird dem Ausgangsprinzip der Mehrheitswahl nicht entsprochen. Und dieses Mehrheitswahlprinzip hat eine Grundrechtsgarantie. Wer es nicht umsetzt, verstößt gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Wahl.“

Doch gibt es auch prominente Juristen, die ein Kappungsmodell für unproblematisch halten. So empfiehlt der frühere Präsident der Humboldt-Universität, Hans Meyer, ein solches Vorgehen. mit Kappung der nach Erstimmenprozenten schwächsten Direktmandate.

CDU Vorschlag (wurde schon abgelehnt)

  • 15 unausgeglichene Überhangmandate zulassen (bezieht sich auf Entscheidung des BVG)
  • Wäre ein Vorteil für CDU/CSU
  • würde zu Sitzverteilung führen, die nicht Zweitstimmenanteil entspricht, aber von BVG noch als verfassungskonform gesehen wird

CSU Vorschlag

  • Zahl der Wahlkreise bestehen zu lassen, dafür aber die Zahl der Listenplätze zu erhöhen
  • Damit würde zwar die Normgröße des Bundestages etwas ansteigen, aber dem Entstehen von Überhangmandaten entgegengewirkt

Wie der Spiegel schreibt: Die Achillesferse des Wahlgesetzes von 2013 ist die CSU. Denn wenn die Christsozialen gegenüber der letzten Wahl noch einmal vier bis fünf Prozentpunkte bei der Zweitstimme verlieren, aber weiterhin alle bayerischen Direktmandate gewinnen, dann müsste jedes Überhangmandat der CSU mit bis zu 20 Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien kompensiert werden. „In der jetzigen Variante der personalisierten Verhältniswahl, die der Entwurf von Linken, FDP und Grünen beibehält, ist die Personalisierungskomponente mit der Mehrheitswahl im Wahlkreis verbunden

Warum kommt es nicht zu einer Lösung?

Nur wenn die Anzahl der Direktmandate verringert wird, löst es das Problem des wachsenden Bundestags. Diese Lösung steht aber vor allem den Interesse der CDU/CSU entgegen, die am meisten von Direktmandaten profitieren.

Was wäre eine Lösung?

Mehr Demokratie hat einen eigenen Vorschlag zum Bundeswahlrecht vorgelegt, der Überhangmandate vermeiden würde.

Den SPD-Vorschlag als neuste Variante in der Debatte ordnet Mehr Demokratie Wahlrechtsexperte Karl-Martin Hentschel ein:

„Es macht Sinn, die Zahl der Direktmandate zu deckeln, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr insgesamt zustehen. Sinnvoll wäre, dass die Kandidaten kein Direktmandat bekommen, die am wenigsten Prozentpunkte erreicht haben, so dass keine Ausgleichsmandate entstehen. Unklar ist, warum die Zahl der Sitze erst bei 690 gedeckelt werden soll. Mehr Demokratie wendet sich generell gegeneine Vergrößerung des Bundestages.“

 

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